Schutz für Schuldner
Die bisherige Praxis bei Kontopfändungen hat es Schuldnern nicht eben leicht gemacht: Denn wenn die Gläubiger die Kontopfändung eines Betroffenen beantragt hatten, wurde die Schuldentilgung oft unmöglich. Denn mit dem blockierten Konto waren auch Zahlungen für Miete, Strom und Lebensmittel nicht mehr möglich – für viele Schuldner blieb nur eine neuer Kredite, um an etwas Bares zu kommen. Abhilfe schaffen soll jetzt das P-Konto.
Damit Menschen, deren Konto gepfändet worden ist nicht automatisch in einen solchen Teufelskreis geraten, soll ein Teil ihres Einkommens unpfändbar sein. Um dafür zu sorgen, können Betroffene ihr Konto ab 1. Juli in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln, das sogenannte P-Konto. Damit können Schuldner weiterhin am Wirtschaftsleben teilnehmen.
Ein Grundfreibetrag von 985,15 Euro pro Monat verbleibt dazu auf dem Konto des Schuldners. Muss der Kontoinhaber Unterhalt zahlen, erhöht sich der Betrag um 370,76 für die erste und um 206,56 für jede weitere abhängige Person. Auch Kindergeld und eventuelle Sozialleistungen werden geschützt.
Geldinstiute zeigen sich nicht kooperativ
Banken und Sparkassen torpedieren die Funktion des P-Kontos jedoch, indem sie diese mit hohen Gebühren belegen. Verbraucherschützer vermuten, dass sie damit die unliebsame Kunden loswerden wollen. Der Zentrale Kreditausschuss hingegen begründete die Praxis damit, dass zusätzlicher Arbeitsaufwand durch die Konten anfalle.
Besonders hervorgetan bei den Gebühren hatten sich einige Sparkassen, die bis zu 15 Euro monatlich von ihren Kunden verlangten.
Damit die Wirkung der neuen Regelung nicht verpufft, schaltete sich nun auch Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner wieder ein. Die Ministerin mahnte die Banken “keine Aufschläge zur normalen Kontoführungsgebühr” zu verlangen. “Denn ohne Giro-Konto”, so die Verbraucherschützerin, “lässt sich der Alltag kaum organisieren.”